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   VG Meiningen, 16.03.2021 - 8 K 832/19 Me   

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https://dejure.org/2021,43807
VG Meiningen, 16.03.2021 - 8 K 832/19 Me (https://dejure.org/2021,43807)
VG Meiningen, Entscheidung vom 16.03.2021 - 8 K 832/19 Me (https://dejure.org/2021,43807)
VG Meiningen, Entscheidung vom 16. März 2021 - 8 K 832/19 Me (https://dejure.org/2021,43807)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 113 Abs 5 Satz 1; VwGO § ... 124 Abs 2 Nr 3 und 4; VwGO § 124 a Abs 1 Satz 1; VwGO § 154 Abs 1; ZPO § 708 Nr 11; ZPO § 711; ThürSchulG § 35 Abs 1; ThürSchulG § 60; ThürLbG § 2 Abs 1 Satz 3; ThürLbG § 3 Abs 1 Satz 2; ThürLbG § 4 Abs 1 Satz 1 Nr 1; ThürLbG § 5 Abs 1; ThürLbG § 8 Abs 1 Satz 4; ThürLbG § 10 Satz 1; ThürLbG § 14 Abs 3; ThürLbG § 16 Abs 1; ThürLbG § 17; ThürLbG § 18 Abs 1; ThürLbG § 19; ThürLbG § 20; ThürLbG § 21; ThürLbG § 22 Abs 1 und 2; ThürHG § 1 Abs 2 Satz 1 Nr 1 bis 5; ThürLaufbG § 10; ThürLaufbG § 11; ThürBildLbVO § 1; ThürBildLbVO § 2; ThürBildLbVO § 4; ThürBildLbVO § 22 Abs 1 bis 3; ThürLNQVO § 3; ThürLNQVO § 22 Abs 2
    Hochschulen im Sinne von § 22 ThürLbG sind Universitäten und ihnen gleichgestellte Hochschulen, nicht jedoch Fachhochschulen; Lehramtsausbildung; Gleichstellung; lehramtsbezogene Hochschulabschlüsse; Erste Staatsprüfung; Hochschulausbildung; Fachhochschule; ...

  • Justiz Thüringen

    Hochschulen sind Universitäten und ihnen gleichgestellte Hochschulen, nicht jedoch Fachhochschulen (Thüringen); Gleichwertigkeit von Prüfungs- und Studienleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Thüringen, 08.01.2020 - 2 EO 257/19

    Gleichwertigkeit eines Abschlusses als Diplom-Verwaltungswirt (FH) gegenüber

    Auszug aus VG Meiningen, 16.03.2021 - 8 K 832/19
    Allein die formale Gleichstellung der Hochschulen im Zuge des sogenannten Bologna-Prozesses sagt noch nichts über die Gleichwertigkeit des konkreten Abschlusses aus (vgl. ThürOVG, B. v. 08.01.2020 - 2 EO 257/19 -, ThürVBl 2020, S. 262 f.).

    Aus den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz betreffend die Lehrerausbildung ergibt sich, auch wenn man diesen für die Gesetzesauslegung keine bindende, sondern nur indizielle Bedeutung zumisst (vgl. ThürOVG, B. v. 08.01.2020 - 2 EO 257/19 -, ThürVBl 2020, S. 262 f, unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 08.06.2016 - 1 A 952/15 -, juris Rn. 16), dass diese Ausbildung an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule zu erfolgen hat.

  • BVerfG, 23.05.2016 - 1 BvR 2230/15

    Partielle Nichtanwendung von § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. im Bereich der

    Auszug aus VG Meiningen, 16.03.2021 - 8 K 832/19
    Voraussetzung für eine teleologische Reduzierung ist, dass der Wortlaut einer Vorschrift zu weit gefasst ist, diese also auch Fälle umfasst, die der inneren Teleologie (Zielsetzung) des Gesetzes widersprechen (BVerwG, B. v. 10.08.2016 - 1 B 83.16 -. juris Rn. 8; vgl. auch zur Reichweite richterlicher Rechtsfortbildung: BVerfG, B. v. 23.05.2016 - 1 BvR 2230/15, juris Rdnr. 49).
  • BVerwG, 10.08.2016 - 1 B 83.16

    Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung (hier: Anwendung einer Vorschrift nach

    Auszug aus VG Meiningen, 16.03.2021 - 8 K 832/19
    Voraussetzung für eine teleologische Reduzierung ist, dass der Wortlaut einer Vorschrift zu weit gefasst ist, diese also auch Fälle umfasst, die der inneren Teleologie (Zielsetzung) des Gesetzes widersprechen (BVerwG, B. v. 10.08.2016 - 1 B 83.16 -. juris Rn. 8; vgl. auch zur Reichweite richterlicher Rechtsfortbildung: BVerfG, B. v. 23.05.2016 - 1 BvR 2230/15, juris Rdnr. 49).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2016 - 1 A 952/15

    Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst i.R.d.

    Auszug aus VG Meiningen, 16.03.2021 - 8 K 832/19
    Aus den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz betreffend die Lehrerausbildung ergibt sich, auch wenn man diesen für die Gesetzesauslegung keine bindende, sondern nur indizielle Bedeutung zumisst (vgl. ThürOVG, B. v. 08.01.2020 - 2 EO 257/19 -, ThürVBl 2020, S. 262 f, unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 08.06.2016 - 1 A 952/15 -, juris Rn. 16), dass diese Ausbildung an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule zu erfolgen hat.
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